mit dem Paket und dessen Zustellung.
Ein Paket wurde an meine alte Adresse in Bayern geschickt und dort gelagert. Ich beauftragte daraufhin online eine Zustellung nach Kassel. Gedacht war, dass die Zustellfirma das Paket vor Ort in Bayern abholt und es mir nach Hessen bringt.
An den besagten Abholtag erhalte ich morgens eine Mail; das die „Zustellung“ in der Zeit von 13.00-15.00 Uhr erfolgt. Ich fand das etwas komisch. Wenn es morgens um 8 Uhr in Bayern abgeholt wird, wie kann es um 13.00 Uhr in Hessen sein?! [Beamen?!] Da ich noch anderes zu tun hatte, verdrängte und vergaß ich die ganze Sache wieder.
Um 13 Uhr stand plötzlich ein Bote vor MEINER TÜR und wollte das Paket abholen! Ich versuchte, ihn dann zu verklickern, dass das Paket in Bayern abgeholt und nach Hessen gebracht werden soll. Nicht umgekehrt. Daraufhin meinte er; ich hätte das Formular falsch ausgefüllt.
Ein Anruf beim Kundenservice ergab, dass die Angaben (eigentlich) richtig waren. Nach einem kurzen hin und her wurde ich in den Bereich für Frankierungen weitergeleitet.
Dort meinte der Zuständige: „… sie haben aber als Ablage/Abholort Hessen angegeben [??? kann mich nicht daran erinnern??] UND überhaupt was meinen sie mit „steht vor Wohnungstür“. Das geht so erst mal gar nicht. Laut Vorschrift muss bei der Abholung eine Person anwesen sein, ansonsten können wir den Auftrag nicht ausführen“.
Ähh… also, wenn ich etwas bestelle, dann kann es vor Ort abgelegt werden, aber ich kann es nicht abholen lassen. Komische Logik. Das Paket ist fertig und richtig frankiert. Es muss nur abgeholt werden.
Geht nicht! Es muss eine Person anwesend sein, selbst in Coronazeiten.
Diese Information gab ich dann nach Bayern weiter und fragte nach, zu welchen Zeiten jemand anzutreffen währe.
Daraufhin kam die Antwort: „…. wir fahren jetzt eh zum Einkaufen, da können wir es auch gleich an der Poststelle abgeben“.
😉